Ein gutes Jahr ist vergangen, seit im April 2016 das neue Vergaberecht in deutsches Recht umgesetzt wurde und seine Einlassung ein neues GWB und die VgV fand. Seither fordern die Neuerungen zügiges Handeln von allen Beteiligten: Die Angebotsabgabefrist in offenen Verfahren wurde von bisher 52 auf nun 30 bzw. 35 Tage verkürzt, was insbesondere für die pharmazeutischen Anbieter den ohnehin enormen Zeitdruck verstärkt. Natürlich hoffte man zu Beginn vergangenen Jahres noch auf eine milde Umsetzung dieser neuen Frist seitens der GKV, doch sehen sich die Bieter nun mit einer ganz anderen Realität konfrontiert: Die Kassen geben das Tempo vor und eine Frist von 35 Tagen ist in ihren Ausschreibungen längst alltäglich geworden.
Nun liegt der Produktionsplanungszyklus der pharmazeutischen Industrie branchenüblich im Schnitt bei etwa sechs Monaten. In Anbetracht dieser Tatsache wird deutlich, was eine Fristverkürzung von 17 Tagen für die pharmazeutischen Anbieter tatsächlich bedeutet: Die Entscheidung für oder gegen eine Ausschreibungsteilnahme gilt es innerhalb kürzester Zeit zu treffen, wobei partielle Lieferausfälle als reales Risiko bereits in der Planung berücksichtigt werden müssen. Hinzu kommt, dass unzuverlässigen Bietern künftig nicht mehr nur Geldstrafen drohen, sondern auch Zwangspausen von bis zu drei Jahren: Lieferausfälle bei früheren Verträgen können künftig von ausschreibenden Stellen nach §124 Abs. 1 Punkt 7 GWB gemäß §126 GWB als fakultativer Ausschlussgrund geltend gemacht werden kann, sollte ein Bieter erhebliche und/oder andauernde Schlechtleistungen erbracht haben.
Daher stellt sich für pharmazeutische Bieter immer häufiger die Frage nach Höhe und Wahrscheinlichkeit einer möglichen Vertragsstrafe. Doch diese richtig einzuschätzen ist schwer, denn sie hängt je nach Rabattvertrag von verschiedenen Faktoren ab: Die Vertragsgestaltung der ausschreibenden Stelle, die Ausfallzeit und die ausgeschriebene Menge (Beschaffungsbedarf) bzw. die tatsächliche Absatzmenge (Bewertung durch Mengenprognose) müssen miteinberechnet werden. Befindet sich ein Bieter beispielsweise in der Situation, für ein Fachlos bei einem Wirk-stoff mit drei verschiedenen Normgrößen und vier Wirkstärken bei identischer Darreichungsform eine Risikobewertung im Angebot rechnerisch ermitteln zu wollen, entspricht dies allein bereits 12 Rechenvorgängen. Zusätzlich gilt es zu berücksichtigen, dass jede ausschreibende Stelle in der Landschaft der GKV unterschiedliche Rechenalgorithmen verwendet.
Die eleganteste Lösung, diese unliebsame Rechenarbeit innerhalb kürzester Zeit zu erledigen, bietet das inhabergeführte Dienstleistungsunternehmen PSE – Pharma Solutions Europe: Das baden-württembergische Unternehmen entwickelte den PSE-Schadensersatz-Szenariorechner©. Dabei handelt es sich um eine Rechenmatrize, die es ermöglicht, alle notwendigen Rechenvor-gänge rasch zu bewältigen. Da Bieter selten mit nur einem der Fachlose in den Wettbewerb gehen, bietet die Unterstützung von PSE eine langersehnte Entlastung für die Tendermanager: Potentielle Schadenersatzzahlungen lassen sich innerhalb kürzester Zeit im Szenario-Trichter als Mindest-, Mittel- oder Maximalwert darstellen, wobei nicht nur die Herstellerabgabepreise, sondern auch die zur Anwendung kommenden Rabattsätze, die Umsatz- und Absatzbasis, sowie die unterschiedlichen Zeitspannen für den Vertragsstrafen-Tatbestand berücksichtigt werden. Zusätzlich gilt es den Zeitpunkt eines möglichen Lieferausfalls mit in die Berechnungen einzubeziehen. Denn ob dieser potentiell zu Vertragsbeginn oder erst laufzeitmittig erfolgt, kann erheblichen Einfluss auf die Höhe einer Strafzahlung haben.
Als charmantes Feature des PSE-Schadensersatz-Szenariorechners© sind zuletzt die Darstellungsmöglichkeiten der ermittelten Vertragsstrafen zu nennen: Ob Ausfallzeit, Kalendertag, Monat, Jahr oder Gesamtlaufzeit, – die Ergebnisse stehen PSE-Kunden zeitnah und in verschiedensten Ansichten zur Verfügung. Der PSE-Schadensersatz-Szenariorechner© spart Zeit in der Angebotsphase. Und das ist es letztendlich, was die Attraktivität des Tools für pharmazeutische Anbieter ausmacht. Denn nur zeitnahe Ergebnisse können sie bei der Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung wirklich unterstützten.