Quo Vadis Vergaberecht - Tendercontrolling von Rabattverträgen und Vertragsstrafen

Gerade ein halbes Jahr ist vergangen, seit im April 2016 das neue GWB-Vergaberecht in deutsches Recht umgesetzt wurde und seither galt es für die Bieter, den grundlegend reformierten Rechtsrahmen in ihre Angebotsabläufe zu integrieren. Doch wer sich danach erleichtert zurücklehnen wollte, wird sich heute verwundert die Augen reiben und feststellen: Das Bundeswirtschaftsministerium diskutiert bereits über weitere Neuerungen im Vergaberecht und zwar dieses Mal für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Angesichts der Tatsache, dass rund 87% der öffentlichen Aufträge in Deutschland diese Grenze nicht überschreiten, zeigt sich die neuerliche Debatte über Vergaberichtlinien als besonders brisant. Betroffen sind beispielsweise Wirkstoffaufträge für die medizinische Versorgung im Justizvollzug, medizinische Dienstleistungsaufträge im Rahmen von Modellvorhaben oder integrierter Versorgung, für die schon im April diesen Jahres der Sonderschwellenwert von 750.000 EUR festgelegt wurde. Wird dieser Wert überschritten, verlangt das neue SGB V weitestgehend die Anwendung des vereinfachten, aber immer noch formalisierten Vergaberechts für medizinische Dienstleistungen nach GWB 2015.

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Konsequenzen aus der Vergaberechtsreform für die Pharmaindustrie

Die neue EU-Vergaberichtlinie wurde in Deutschland seit dem 18.April 2016 in geltendes nationales Recht umgesetzt. Der folgende Filmbeitrag illustriert mit Hilfe von Cartoons die Konsequenzen für die pharmazeutischen Anbieter. Das neue Vergaberecht bringt eine Fristverkürzung für die Angebotsabgabe von bisher 52 auf nun 30 bzw. 35 Tagen mit sich.

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Fachtagung zur Vergaberechtsreform und deren Relevanz in Krankenkassenausschreibungen zu Rabattverträgen: Einführung in die Neuerungen aus Sicht der Bieter

Ein gutes Jahr liegt der Beschluss des Bundeskabinetts zur Reform des Vergaberechts nun bereits zurück und endlich wird es ernst: Bis 18. April 2016 soll die EU-Vergaberichtlinie 2014/24 verbindlich im deutschen Recht umgesetzt werden, was einfachere, modernere und effizientere Vergabeverfahren ermöglichen soll. Die Zahl der Paragraphen der neuen GWB, welche am 23. Februar 2016 im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht wurde, verdoppelt sich beinahe von 43 auf 88, wobei die VOL/A von zahlreichen Neubestimmungen der VgV abgelöst wird. Von den Bietern fordert das neue Vergaberecht schnelles und angepasstes Verhalten in der Angebotsphase. Eigens diesem Thema widmete das inhabergeführte Unternehmen PSE – Pharma Solutions Europe am 9. März 2016 eine Fachtagung: Knapp 50 Vertreter pharmazeutischer Anbieter folgten der Einladung des Unternehmens PSE, welches im Mövenpick Hotel Stuttgart Airport & Messe den organisatorischen Rahmen für den Event bot. Das Beratungsunternehmen ist seit Jahren mit dem Thema Krankenkassenausschreibungen vertraut und auf Rabattverträge spezialisiert. Das bald 10-jährige Firmenjubiläum beweist: PSE – Pharma Solutions Europe ist bestens etabliert und besitzt die Fachexpertise, sich den Neuerungen zu stellen.

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