Mit Empathie und Herzlichkeit zum Erfolg
In einer historischen Stadt zwischen Schwäbischer Alb und Schwarzwald, wo bereits Größen wie Kepler und Brenz den Grundstein für ihre Erfolgsgeschichten legten, hat die renommierte Unternehmensberatung PSE – Pharma Solutions Europe ihren Firmensitz. Im vergangenen Jahr wurde in Merklingen bei Weil der Stadt auf das 10-jährige Firmenjubiläum angestoßen, was wir nun zum Anlass nehmen wollen, die Firmenphilosophie des schwäbischen Herzblutunternehmens einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn PSE blickt bereits auf eine steile Erfolgsgeschichte zurück: 2007 entwickelte Gründer und Inhaber Rainer Aufrecht eine Datenbank zum Monitoring des Umfelds von Arzneimittelrabattverträgen. Inzwischen arbeiten bei PSE insgesamt neun Menschen mit Leidenschaft und auf Hochtouren, denn 2018 hält noch einige besondere Herausforderungen für die erfolgreiche Unternehmensberatung bereit: Aufträge von internationalen Geschäftspartnern stehen ins Haus. Diese bedeuten einen weiteren Schritt, bei dem PSE natürlich auf das firmeninterne Top-Team zählen kann. Doch welche klugen Köpfe stecken eigentlich hinter den berühmten drei Buchstaben „P“, „S“ und „E“?
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Zum zehnten Mal jährte sich 2017 der Beschluss, dass Arzneimittel von gesetzlichen Krankenversicherungen europäisch ausgeschrieben werden müssen. Feierlaune anlässlich dieses Jubiläums sucht man bei den pharmazeutischen Anbietern aber vergeblich: Sie sind seither gezwungen, regelmäßig hohe Rabattzahlungen an die GKV zu entrichten und damit ihre eigenen Ergebnisse aus dem operativen Geschäft zu belasten.
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Ein gutes Jahr ist vergangen, seit im April 2016 das neue Vergaberecht in deutsches Recht umgesetzt wurde und seine Einlassung ein neues GWB und die VgV fand. Seither fordern die Neuerungen zügiges Handeln von allen Beteiligten: Die Angebotsabgabefrist in offenen Verfahren wurde von bisher 52 auf nun 30 bzw. 35 Tage verkürzt, was insbesondere für die pharmazeutischen Anbieter den ohnehin enormen Zeitdruck verstärkt. Natürlich hoffte man zu Beginn vergangenen Jahres noch auf eine milde Umsetzung dieser neuen Frist seitens der GKV, doch sehen sich die Bieter nun mit einer ganz anderen Realität konfrontiert: Die Kassen geben das Tempo vor und eine Frist von 35 Tagen ist in ihren Ausschreibungen längst alltäglich geworden.
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Gerade ein halbes Jahr ist vergangen, seit im April 2016 das neue GWB-Vergaberecht in deutsches Recht umgesetzt wurde und seither galt es für die Bieter, den grundlegend reformierten Rechtsrahmen in ihre Angebotsabläufe zu integrieren. Doch wer sich danach erleichtert zurücklehnen wollte, wird sich heute verwundert die Augen reiben und feststellen: Das Bundeswirtschaftsministerium diskutiert bereits über weitere Neuerungen im Vergaberecht und zwar dieses Mal für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Angesichts der Tatsache, dass rund 87% der öffentlichen Aufträge in Deutschland diese Grenze nicht überschreiten, zeigt sich die neuerliche Debatte über Vergaberichtlinien als besonders brisant. Betroffen sind beispielsweise Wirkstoffaufträge für die medizinische Versorgung im Justizvollzug, medizinische Dienstleistungsaufträge im Rahmen von Modellvorhaben oder integrierter Versorgung, für die schon im April diesen Jahres der Sonderschwellenwert von 750.000 EUR festgelegt wurde. Wird dieser Wert überschritten, verlangt das neue SGB V weitestgehend die Anwendung des vereinfachten, aber immer noch formalisierten Vergaberechts für medizinische Dienstleistungen nach GWB 2015.
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Die neue EU-Vergaberichtlinie wurde in Deutschland seit dem 18.April 2016 in geltendes nationales Recht umgesetzt. Der folgende Filmbeitrag illustriert mit Hilfe von Cartoons die Konsequenzen für die pharmazeutischen Anbieter. Das neue Vergaberecht bringt eine Fristverkürzung für die Angebotsabgabe von bisher 52 auf nun 30 bzw. 35 Tagen mit sich.
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