Quo Vadis Vergaberecht – Tendercontrolling von Rabattverträgen und Vertragsstrafen

Gerade ein halbes Jahr ist vergangen, seit im April 2016 das neue GWB-Vergaberecht in deutsches Recht umgesetzt wurde und seither galt es für die Bieter, den grundlegend reformierten Rechtsrahmen in ihre Angebotsabläufe zu integrieren. Doch wer sich danach erleichtert zurücklehnen wollte, wird sich heute verwundert die Augen reiben und feststellen: Das Bundeswirtschaftsministerium diskutiert bereits über weitere Neuerungen im Vergaberecht und zwar dieses Mal für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Angesichts der Tatsache, dass rund 87% der öffentlichen Aufträge in Deutschland diese Grenze nicht überschreiten, zeigt sich die neuerliche Debatte über Vergaberichtlinien als besonders brisant. Betroffen sind beispielsweise Wirkstoffaufträge für die medizinische Versorgung im Justizvollzug, medizinische Dienstleistungsaufträge im Rahmen von Modellvorhaben oder integrierter Versorgung, für die schon im April diesen Jahres der Sonderschwellenwert von 750.000 EUR festgelegt wurde. Wird dieser Wert überschritten, verlangt das neue SGB V weitestgehend die Anwendung des vereinfachten, aber immer noch formalisierten Vergaberechts für medizinische Dienstleistungen nach GWB 2015.

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