7. Pharmazeutische Fachtagung in Stuttgart: Lösungen und Wissen rund um das Tender Management im deutschen Markt

Am 12. Oktober 2021 fand die siebte pharmazeutische Fachtagung von PSE – Pharma Solutions Europe und 1stLine e.K. zum Thema Arzneimittelausschreibungen in Stuttgart statt. Mit einer großen Neuerung in diesem Jahr: Die Tagung war erstmals international ausgelegt, sodass die Veranstalter Rainer Aufrecht von PSE und Ingo Hüser von 1stLine e.K. auf Englisch durch den Tag führten. Neben rund 80 deutschen Teilnehmern waren auch Gäste aus der Ukraine, Kuwait, Indien, Dänemark und Griechenland anwesend. Gespannt verfolgte man die Vorträge zu den Themen Vergaberecht, Arzneimittelrabattverträge und Arzneimittelausschreibungen der GKV, welche allesamt eines gemein hatten: Die Praxisnähe zum pharmazeutischen Tagesgeschäft.

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Pharmazeutische Fachtagung: Lösungen und Wissen rund um das Management der Arzneimittelrabattverträge

Bereits zum siebten Mal laden PSE – Pharma Solutions Europe und 1stLine e.K. am 12. November 2020 zur Fachtagung – mit gewohnt hochkarätiger Besetzung, doch in diesem Jahr erstmals in multinationalem Format: Neben den Inhabern der gastgebenden Unternehmen sprechen fünf ausgewählte Experten zum Thema Rabattvertragsmanagement aus deutscher, europäischer und außereuropäischer Sicht.

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Quo Vadis Vergaberecht - Tendercontrolling von Rabattverträgen und Vertragsstrafen

Gerade ein halbes Jahr ist vergangen, seit im April 2016 das neue GWB-Vergaberecht in deutsches Recht umgesetzt wurde und seither galt es für die Bieter, den grundlegend reformierten Rechtsrahmen in ihre Angebotsabläufe zu integrieren. Doch wer sich danach erleichtert zurücklehnen wollte, wird sich heute verwundert die Augen reiben und feststellen: Das Bundeswirtschaftsministerium diskutiert bereits über weitere Neuerungen im Vergaberecht und zwar dieses Mal für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Angesichts der Tatsache, dass rund 87% der öffentlichen Aufträge in Deutschland diese Grenze nicht überschreiten, zeigt sich die neuerliche Debatte über Vergaberichtlinien als besonders brisant. Betroffen sind beispielsweise Wirkstoffaufträge für die medizinische Versorgung im Justizvollzug, medizinische Dienstleistungsaufträge im Rahmen von Modellvorhaben oder integrierter Versorgung, für die schon im April diesen Jahres der Sonderschwellenwert von 750.000 EUR festgelegt wurde. Wird dieser Wert überschritten, verlangt das neue SGB V weitestgehend die Anwendung des vereinfachten, aber immer noch formalisierten Vergaberechts für medizinische Dienstleistungen nach GWB 2015.

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