Konsequenzen aus der Vergaberechtsreform für die Pharmaindustrie

Die neue EU-Vergaberichtlinie wurde in Deutschland seit dem 18.April 2016 in geltendes nationales Recht umgesetzt. Der folgende Filmbeitrag illustriert mit Hilfe von Cartoons die Konsequenzen für die pharmazeutischen Anbieter. Das neue Vergaberecht bringt eine Fristverkürzung für die Angebotsabgabe von bisher 52 auf nun 30 bzw. 35 Tagen mit sich.

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