Vertragsstrafen als Risikoposition in den Arzneimittelausschreibungen der GKV
Ein gutes Jahr ist vergangen, seit im April 2016 das neue Vergaberecht in deutsches Recht umgesetzt wurde und seine Einlassung ein neues GWB und die VgV fand. Seither fordern die Neuerungen zügiges Handeln von allen Beteiligten: Die Angebotsabgabefrist in offenen Verfahren wurde von bisher 52 auf nun 30 bzw. 35 Tage verkürzt, was insbesondere für die pharmazeutischen Anbieter den ohnehin enormen Zeitdruck verstärkt. Natürlich hoffte man zu Beginn vergangenen Jahres noch auf eine milde Umsetzung dieser neuen Frist seitens der GKV, doch sehen sich die Bieter nun mit einer ganz anderen Realität konfrontiert: Die Kassen geben das Tempo vor und eine Frist von 35 Tagen ist in ihren Ausschreibungen längst alltäglich geworden.
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